|
! Sie sehen nun die aktuelle Monatsausgabe unseres Newsletters „Handelsagenten Online“. Dieser ergänzt unser 3 Mal im Jahr erscheinendes CONTACT: Magazin. Diesmal dürfen wir Sie über folgende Themen informieren: |
Politik am Irrweg?Die sogenannte epidemiologische Lage in Verbindung mit der hohen Belegung in den Intensiv- und Normalstationen unserer Krankenhäuser hat zum Lockdown Nummer 4 in unserem Land geführt. Wir Handelsagenten sind vom Lockdown indirekt betroffen, da B2B Geschäfte zulässig sind, jedoch es von unseren Kunden abhängt, inwieweit Betreuung und Geschäftsabschlüsse möglich sind. Dieser Lockdown soll bis voraussichtlich Samstag, 11. Dezember dauern. Hoffen wir, dass die Aussagen halten. |
|
|
Härtefallfonds Phase 4 | Anträge ab 1. Dezember 2021Aus dem Härtefallfonds können Unternehmer mit starken Umsatzrückgängen in den Monaten November 2021 bis März 2022 monatlich bis zu 2000 Euro erhalten. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent sowie ab Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen. Anspruchsberechtigte erhalten im November und Dezember mindestens 1100 Euro, sowie ab Anfang 2022 dann mindestens 600 Euro. |
|
Ausfallsbonus Phase 3 | Für Umsatzrückgänge bis 31. März 2022Der Ausfallsbonus 3 ist die zweite Verlängerung des Ausfallsbonus und kann für die Kalendermonate November 2021, Dezember 2021, Jänner 2022, Februar 2022 und/oder März 2022 beantragt werden. Der Ausfallsbonus 3 soll bei mindestens 40 Prozent COVID-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inkl März 2022 beantragt werden können. Die Ersatzrate für Handelsagenten beträgt 20 Prozent des Umsatzrückganges analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus 2. |
|
Rechtsfrage des Monats | Ausgleichsanspruch und EinmalprovisionDer EuGH ist zum Handelsagentenrecht wieder am Wort. Diesmal geht es um die zentrale Norm zum Schutz der Handelsagenturen, nämlich um den Ausgleichsanspruch für den aufgebauten Kundenstock. Insbesondere geht es um die Frage, ob ein Handelsagent einen Ausgleichsanspruch für den Bestand an vermittelten Mobilfunkverträgen geltend machen kann. Die österreichische Rechtsprechung hat bisher zu Einmalprovisionen entschieden, dass kein Ausgleich zusteht. |
![]() |
Handelsagenten weltweit tätig | EU kann Berufsstand nicht ignorieren1953 wurde der Internationale Dachverband der Handelsagenten IUCAB gegründet. Rund 70 Jahre später führte Walter Krammer von Spotlight ein Gespräch mit dem Generalsekretär der IUCAB Christian Rebernig über die heutige Situation und die Intention der mittlerweile weltweit größten Handelsagentenorganisation. Derzeit umfasst IUCAB 21 Mitgliedsverbände rund um den Globus mit nahezu 600.000 Branchenteilnehmern. |
![]() |
Ihre Parktafel 2022/2023 | Ab sofort erhältlichHandelsagenten können Fußgängerzonen unter bestimmten Voraussetzungen mit der Parktafel des Bundesgremiums befahren. Diese ist auf das jeweilige Kraftfahrzeug des Handelsagenten ausgestellt, ist nicht übertragbar und zwei Jahre gültig. Ausnahmebestimmungen gibt es beispielsweise in Linz, Wels, Salzburg Stadt und in Wien. Fordern Sie die Parktafel direkt in Ihrem Landesgremium an und geben Sie dabei Ihr Kennzeichen inkl. Kopie Ihres Zulassungsscheins bekannt. |
![]() |
Fiskal-Lkw | NoVA-Übergangsfrist bis 1. Mai 2022 verlängertDie Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist mit 1. Juli 2021 erhöht worden. Eine Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge bis 3,5 t hzG war bis 1. November geplant. Viele Unternehmer haben daher noch Fahrzeuge bestellt, um die Übergangsfrist zu nutzen. Fahrzeuglieferungen dauern derzeit besonders lange. Daher wurde nun der Zeitraum, ab dem das neue NoVA-Regime dann vollständig gilt, bis 1. Mai 2022 verlängert. |
![]() |
Ehrenkodex | Dem Berufsstand verpflichtetDer Ehrenkodex der Handelsagenten enthält 10 Punkte für das Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein des Berufsstandes. Dadurch wird das Selbstverständnis verdeutlicht. Jeder einzelne Branchenteilnehmer soll sich am Ehrenkodex orientieren und kann diesen in der Geschäftskorrespondenz bzw. zur Weitergabe an Auftraggeber verwenden. |
![]() |
Lockdown-EntschädigungÖsterreich liegt beim Ausmaß von zusätzlichen Ausgaben und Steuererleichterungen, die als Reaktion auf die Covid-19 Krise umgesetzt wurden bei 15,2 Prozent des BIP. International verzeichnen die USA oder auch UK höhere Werte. Laut Experten hat Österreich sehr früh stark reagiert, konstant ein sehr hohes Niveau an Hilfen gehalten und diese laufend verlängert, auch wenn es in anderen Ländern zurückgefahren wurde. |
![]() |
Die österreichische Verkehrswirtschaft | Zahlen und FaktenEinen aktuellen Überblick über die österreichische Verkehrswirtschaft liefert die neue Ausgabe. Dargestellt werden unter anderem Daten zu Bestand, Zulassungen oder Transportleistungen. Diese Broschüre bietet überdies eine umfassende Zusammenstellung von Information, verkehrsspezifischen Daten und Statistiken zum Personen- und Güterverkehr. |
![]() |
Diagnose Krebs | Finanzielle Absicherung und PräventionKrebsHelden.at bietet eine einzigartige Kombination aus finanzieller Absicherung bei Diagnose Krebs sowie der Vor- und Nachsorge. Ab sofort kann somit jeder durch die richtige und rechtzeitige Vorsorge zum KrebsHelden für sich und seine Familie werden. Mit dem Aktions-Code HANDEL erhalten alle Handelsagenten bis 24. Dezember 2021 vergünstigte Prämien und eine Screening-Box im Wert von 125 Euro kostenlos zur Krebs-Früherkennung für zu Hause. |
Partner |
|
|
Mit CONTACT: PLUS trägt das Bundesgremium der Handelsagenten zur Erfüllung seiner Informationspflicht nach dem WKG bei. Sie erhalten diese E-Mail ausschließlich auf Grund ihrer Mitgliedschaft Ihres Unternehmens beim Bundesgremium oder einschlägiger Geschäftskontakte.
ImpressumMedieninhaber und Herausgeber: Bundesgremium der Handelsagenten in der WKÖ, Wiedner Hauptstrasse 57, 1040 Wien, T 0590900-0, www.handelsagenten.atHersteller: Madison Werbeagentur, Stiftingtalstr. 60, 8010 Graz, www.madison.at Foto Robert M. Hieger: © Die Fotografen / Innsbruck Die Richtigkeit der Inhalte ist ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Prüfung aller Informationen, sind Fehler nicht auszuschließen. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird auf die gendergerechte Sprache verzichtet. |
| © 2021 Bundesgremium der Handelsagenten in der WKO |
Wenn Sie diese E-Mail nicht ordentlich lesen können, folgen Sie diesem Link











