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! Sie sehen nun die aktuelle Monatsausgabe unseres Newsletters „Handelsagenten Online“. Dieser ergänzt unser 3 Mal im Jahr erscheinendes CONTACT: Magazin. Diesmal dürfen wir Sie über folgende Themen informieren: |
Im Unterstützungs-Dschungel ist es nicht leicht Durchblick zu bewahrenDer Jänner hat verhalten mit neuerlichen bzw. verlängerten Lockdowns begonnen. Ein beträchtlicher Teil der Wirtschaft befindet sich weiterhin in Warteposition. Auch wir Handelsagenten bekommen dies zu spüren. Da die Lockdowns in Europa länger andauern, dämpft dies auch die wirtschaftliche Entwicklung. Die Weltbank erwartet für 2021 ein Wachstum der Weltwirtschaft um 4%, sofern die Impfungen gegen Covid-19 im Laufe des Jahres flächendeckend erfolgen können und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einigermaßen planbarer werden. |
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Unterstützungsmaßnahmen | ÜbersichtCOVID-19 hat Österreichs Wirtschaft hart getroffen. Nach einer ersten Phase der Krisenbewältigung gilt es nun, den Blick in die Zukunft zu richten. Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Unterstützungen gestartet. In der Zwischenzeit fällt der Überblick nicht nur Laien, sondern auch Experten schwer. Die Übersicht soll helfen, Licht ins Dunkle zu bringen. |
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Härtefallfonds | Verlängerung bis 15. Juni 2021Mit diesem Förderinstrument bekommen Handelsagenten eine Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten. Seit 16. Jänner 2021 kann aus dem Härtefall-Fonds eine Unterstützung für das zehnte Corona-Monat beantragt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt derzeit zwölfmal € 2.500 (also in Summe € 30.000). Der Härtefallfonds wurde um drei Monate bis 15. Juni 2021 verlängert. |
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Fixkostenzuschuss | Beantragung bis 30. Juni 2021Nach dem Modell des Fixkostenzuschusses II (FKZ II) werden Fixkosten prozentuell entsprechend dem prozentuellen Umsatzausfall ersetzt. Dazu zählen etwa die AfA, Leasingraten, Versicherungsprämien und auch Unternehmerlohn von höchstens € 2.666,67 pro Monat (=Provisionseinnahmen). Der Fixkostenzuschuss kann ab 30% Umsatzausfall beantragt werden. Darüber hinaus kann der Fixkostenzuschuss auch in pauschalierter Form ermittelt werden. Hier sind 30% des Umsatzrückganges als Fixkosten anzusetzen. Bei der Pauschalierung ist kein Steuerberater notwendig. Die Pauschalierung steht jenen Handelsagenten offen, die im letztveranlagten Jahr weniger als € 120.000 an Umsatz erzielt haben. |
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Ausfallsbonus ab 16. Februar 2021 | Ergänzung zum FixkostenzuschussDer Ausfallsbonus (für Umsatzausfälle ab Jänner 2021) kann zusätzlich zum Fixkostenzuschuss beantragt werden. Die Ersatzrate deckt 30% des Umsatzrückganges der Vergleichsperiode ab und beträgt maximal € 60.000 pro Monat. Anspruchsberechtigt sind ALLE Firmen mit mindestens 40% Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019. 15% der Unterstützungsmaßnahme ist ein Ausfallsbonus, die anderen 15% ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss. Die Beantragung erfolgt ohne Steuerberater über FinanzOnline und wird als Soforthilfe umgehend ausbezahlt. |
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Steuerstundungen | Erstreckung bis 31. März 2021Die Zahlungsfrist für Stundungen wurde bis 31. März verlängert. Gestundete Abgaben können in Raten über zwei Phasen zurückgezahlt werden. Die Phase 1 (1. April 2021 bis 30. Juni 2022) umfasst 15 Monate und die Phase 2 (1. Juli 2022 bis 31. März 2024) umfasst 21 Monate (dh insgesamt 36 Monate). Das Ratenzahlungsmodell gilt für die Finanzverwaltung und die ÖGK bzw BVAEB. |
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Ihre Bewerbung | Internationaler Handelsagent des Jahres 2021Es ist wieder soweit! Erzählen Sie Ihre Erfolgsstory und werden Sie internationaler Handelsagent des Jahres! Eine Jury im Bundesgremium wählt den nationalen Kandidaten aus und nominiert diesen beim internationalen Dachverband der Handelsagenten IUCAB. Die Bekanntgabe des Gewinners und die Preisverleihung findet voraussichtlich am 14. Mai 2021 statt. Die Bewerbungsfrist endet am 12. März! |
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Urteil des Monats | Konkurrenzverletzung 4 Tage vor dem VertragsendeDer Handelsagent unterliegt bekanntlich einem Konkurrenzverbot. In so manchem Fall stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt bzw. ob dieser als nur geringfügig einzustufen ist. Oft wird ein (bisweilen vermeintlicher) Verstoß „zufälligerweise“ erst im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entdeckt. Über einen solchen Fall hatte der deutsche BGH zu entscheiden (BGH 7.10.2020). |
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Straßenverkehr | Neuerungen 2021Normverbrauchsabgabe (NoVA) steigt. Versicherungssteuer (mVst) bei Erstzulassung. Alternative Antriebsformen und geänderte Förderhöhen bei Ankauf. Förderung von privater E-Ladeinfrastruktur. Gurtwarner für Beifahrer- und Rücksitze. Strengere Strafen für Schnellfahren. Digitaler Führerschein. Umweltzonen und Mitführpflichten in Nachbarländern. |
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Brexit und UID-Nummern | UnternehmernachweisVerfügt ein Leistungsempfänger über eine britische Unternehmer-Identifikationsnummer, die mit dem Status „valid“ zur Umsatzsteuer registriert ist, stellt ein entsprechender Ausdruck einen tauglichen Unternehmernachweis dar, wenn der Leistungserbringer neben der Gültigkeit der Nummer auch den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers auf ihre Richtigkeit überprüft und dies dokumentiert. |
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SteuerSparBuch 2020/2021Jeder will Steuern sparen. Doch das Steuerrecht ist ein Dschungel, den der Laie kaum durchblickt. Verständlich und praxisnah aufbereitet, enthält das Fachbuch alles Wissenswerte sowie Tipps für steueroptimales Verhalten. Ein Wegweiser um richtig mit der Finanz sowie FINANZOnline umzugehen. Auch als App verfügbar. |
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