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N°05/18

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Sie sehen nun die aktuelle Monatsausgabe unseres Newsletters „Handelsagenten Online“. Dieser ergänzt unser vierteljährlich erscheinendes CONTACT: Magazin. Diesmal dürfen wir Sie über die praktische Umsetzung der neuen Datenschutzregeln informieren:

Feintuning DSGVO

Sehr geehrte Handelsagenten, liebe Unternehmer,

bekanntermaßen tritt morgen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Insbesondere muss auf einen rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten im Geschäftsalltag Augenmerk gelegt werden. Zwar wurde in Österreich der DSGVO der Zahn gezogen, doch die neue Rechtslage erfordert auch vom Berufsstand einige Maßnahmen. Geldbußen werden jedenfalls erst bei wiederholtem Verstoß schlagend werden. Es gilt das Grundprinzip Verwarnen statt Strafen.

In den letzten Monaten gab es eine Vielzahl an Informationen. Diese zu durchforsten und zu verstehen grenzt beinahe an ein Wunder. Auch Fachexperten haben ihre liebe Not daran. Damit Sie sich in diesem bürokratischen Datendschungel nicht verirren, konnten wir gemeinsam mit dem Vertrauensanwalt des Bundesgremiums der Handelsagenten eine einfache Checkliste, FAQs und notwendige Musterformulare abgestimmt auf die Erfordernisse des Berufsstandes erstellen.

Sollte das maßgeschneiderte Paket Fragen noch offenlassen, so richten Sie diese bitte an das Landesgremium in ihrem Bundesland.

Viel Erfolg bei der Umsetzung.

Mag. Christian Rebernig
Geschäftsführer des Bundesgremiums

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Umsetzungspaket zum neuen Datenschutz für Handelsagenten und Handelsagenturen

Am 25. Mai 2018 treten die neuen datenschutzrechtlichen Herausforderungen in Kraft. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt dann nicht nur in Österreich, sondern in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die neuen Regeln zum Datenschutz stellen jedes Unternehmen vor Herausforderungen.

Mit den nachstehenden Dokumenten können Handelsagenten die Umsetzung möglichst einfach bewerkstelligen:

Checkliste (PDF): Kurzübersicht über alle maßgebenden Punkte

Praxisfragen (PDF): Antworten zu den gängigsten Fragen von Handelsagenten

Muster-Verarbeitungsverzeichnis (WORD): Anhand dieses Verzeichnisses sind die jeweils anfallenden Verarbeitungsvorgänge zu prüfen. Es ist also gegebenenfalls anzupassen bzw. zu ergänzen, ansonsten zu speichern bzw. abzulegen.

Muster-Datenschutzerklärung (WORD): Diese ist (auch gegenüber bestehenden Kontakten) als Information zu verwenden, idealerweise in Papierform, auf der Homepage und verlinkt mit den Emails.

Muster-Datenschutzrichtlinie für Mitarbeiter (WORD): Diese dient zur Information bzw. Schulung allfälliger Mitarbeiter über den angemessenen IT-Standard. Dieser ist jedenfalls mit einer Fachfirma abzuklären.

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